Regionalbudget – Anträge für Kleinprojekte sofort möglich
Die Dorfmitte verschönern? Obstbäume anpflanzen? Eine Blumenwiese für die Bienen ansähen? Den Theaterstadl renovieren oder einen Jugendtreff einrichten oder ein Seniorenprojekt auf den Weg bringen? Und Sie haben Probleme diese – sogar vergleichsweise geringe Summe zu finanzieren? Solche oder ähnliche Ideen können Sie 2020 über das Regionalbudget realisieren. Denn:
Ab sofort können Vereine, Verbände oder andere Gruppierungen, aber auch einzelne Akteure aus den Gemeinden des ILE-Gebiets Abteiland Anträge für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets stellen. Hier die Langfassung des öffentlichen Aufrufs zur Projekteinreichung: Regionalbudget_Aufruf
Hintergrund: Die ILE Abteiland hat sich erfolgreich um die Inanspruchnahme der vom Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Dezember 2019 neu eingeführten Förderung über das sogenannte Regionalbudget beworben und Mitte Februar den Zuwendungsbescheid erhalten. Somit kann dieser ILE-Verbund jährlich bis zu maximal 100.000 Euro an Dritte zur Förderung von Kleinprojekten weitergeben, wenn damit der Zweck der Zuwendung erfüllt wird, der darin liegt die ländliche Entwicklung zu unterstützen und die regionale Identität zu stärken. Hier sind gute Ideen gefragt!
Wichtig dabei ist, dass es sich um Kleinprojekte handelt, die bis Oktober 2020 komplett umgesetzt und abgewickelt werden können. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Netto-Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen dürfen. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben werden mit bis zu 80% bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR.
Antragsteller können Vereine, Verbände, lose Gruppierungen, Stiftungen sowie juristische und natürliche Personen sein. Sie sollten Projekte verwirklichen wollen, die für die ILE-Region von Bedeutung sind und die bis Oktober 2020 umgesetzt und abgerechnet werden. Die Projektvorschläge müssen zur Umsetzung der Entwicklungsziele der ILE beitragen und bestimmte Auswahlkriterien erfüllen, wie zum Beispiel die Lebensqualität vor Ort verbessern; einen innovativen Ansatz haben, vernetzend wirken, nützlich für das ILE-Gebiet sein. Förderfähig sind Kleinprojekte zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, zur Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene, zur Kommunikation, zur Leerstandbeseitigung, zur Unterstützung auf dem Weg zur Energie-Autarkie, zur Kulturpflege, zum Umwelt-, Natur- und Klimaschutz.
Die ILE Abteiland hat ein Entscheidungsgremium bestehend aus drei Personen eingerichtet, das über die Auswahl der Kleinprojekte aufgrund von definierten Kriterien entscheiden wird. (hierzu: Regionalbudget_Hintergrund)
Verantwortliche Stelle zur Abwicklung der Projektanträge aus dem ILE-Gebiet Abteiland ist der Markt Untergriesbach. Diese Stelle wird von der ILE-Projektmanagerin Dr. Ursula Diepolder als Ansprechperson unterstützt. Richten Sie daher bitte Ihre vollständig ausgefüllte Projektanfrage bis spätestens 30. März / 30. April / 30. Mai / 30. Juni per Mail an: info@buero-diepolder.de … Wir freuen uns auf Ihre Projekte!
Diese Unterlagen bitten wir bei Antragstellung besonders zu beachten bzw. einzureichen:
Regionalbudget – Merkblatt Durchführung von Kleinprojekten im Rahmen eines Regionalbudgets in der Integrierten Ländlichen Entwicklung im Jahr 2020
Regionalbudget – Projektbeschreibung = Bewerbung um Mittel!
Regionalbudget – Förderanfrage = Projektantrag!
Regionalbudget – Durchführungsnachweis = Kostennachweis! -> erforderlich, wenn Ihr Projekt eine Zusage erhält!
Regionalbudget – De Minimis Erklärung
Regionalbudget – Merkblatt De Minimis Beihilfen Gewerbe